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Genehmigungen bei Betreuung und Bevollmächtigung (Mazur, Szymon)
Genehmigungen bei Betreuung und Bevollmächtigung , Die Reform des Betreuungsrechts 2023 ändert die Arbeit rechtlicher Betreuer:innen und Bevollmächtigter in zahlreichen Bereichen grundlegend. Insbesondere die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der Betroffenen bringt auch für die Tätigkeit der Betreuer:innen und Bevollmächtigten neue Herausforderungen mit sich. Ein zentrales Arbeitsfeld ist die gerichtliche Genehmigung von Maßnahmen: In welchen Bereichen und unter welchen Umständen ist eine Genehmigung erforderlich? Wie wird die Genehmigung beantragt? Wie funktionieren Befreiungen? Dieses Fachbuch stellt strukturiert und praxisbezogen die zahlreichen Genehmigungserfordernisse aus allen Aufgabenbereichen vor. Der Autor erläutert die maßgeblichen Voraussetzungen, die Besonderheiten und die Möglichkeiten der Befreiung vom Erfordernis der Genehmigung. Die Erläuterung erfolgt auch auf der Grundlage anschaulicher Fallbeispiele, zu denen Lösungen aufgezeigt werden. Enthalten sind zudem zahlreiche Praxishinweise und Formulierungsvorschläge für Genehmigungsanträge. Einen schnellen und praktischen Überblick bieten die alphabetischen Übersichten zu den Genehmigungstatbeständen und den funktionalen Zuständigkeiten (Richter/Rechtspfleger). Für diese 4. Auflage wurde das Werk unter neuer Autorenschaft vollständig neu bearbeitet und berücksichtigt den Rechtsstand nach Reform des Betreuungsrechts 2023. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 4., neu bearbeitete Auflage, Erscheinungsjahr: 20230512, Produktform: Kartoniert, Autoren: Mazur, Szymon, Auflage: 23004, Auflage/Ausgabe: 4., neu bearbeitete Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 227, Keyword: Befreite Betreuung; Betreuungsrecht; Betreuungsrechtliche Genehmigung; Genehmigung; Genehmigungsvorbehalt; Innengenehmigung; Personensorge; Rechtliche Betreuung; Unterbringung; Unterbringungsgenehmigung; Vermögenssorge; Vorsorgevollmacht, Fachschema: Betreuungsrecht~Familienrecht~Medizin / Recht, Kriminalität~Sozialrecht~Betreuungsrecht / Vormundschaft~Mündel~Vormundschaft - Vormundschaftsgericht~Privatrecht~Zivilgesetz~Zivilrecht, Fachkategorie: Sozialrecht und Medizinrecht~Zivilrecht, Privatrecht, allgemein, Region: Deutschland, Warengruppe: HC/Privatrecht/BGB, Fachkategorie: Familienrecht, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Reguvis Fachmedien GmbH, Verlag: Reguvis Fachmedien GmbH, Verlag: Reguvis Fachmedien GmbH, Länge: 244, Breite: 167, Höhe: 17, Gewicht: 390, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 8969256, Vorgänger EAN: 9783846202630 9783898177283, Alternatives Format EAN: 9783846213308, Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0002, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 1124603
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Vermietung möblierter Wohnung: Was ist absetzbar?
Vermieten Sie zum Beispiel eine Einliegerwohnung oder eine Ferienwohnung möbliert, müssen Sie die Mieteinnahmen versteuern - so wie jeder andere Vermieter auch. Bei der Vermietung möblierter Wohnungen gibt es aber auch einige Besonderheiten zu beachten. Deshalb sollten Sie zum Beispiel wissen, wie Sie Ihre Mieteinnahmen und Werbungskosten richtig berechnen und wie Sie Ihre Einrichtungsgegenstände möglichst gewinnbringend abschreiben. Ausführliche Informationen dazu und noch vieles mehr finden Sie in diesem Beitrag.
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RNK Mietvertrag A4 10ST 545/10 Haus
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Hat der Eigentümer einer Wohnung im Haus mehr Rechte als ein Mieter?
Hat der Eigentümer einer Wohnung im Haus mehr Rechte als ein Mieter? Diese Frage hängt von den jeweiligen Gesetzen und Regelungen ab, die in jedem Land oder Bundesland gelten. Im Allgemeinen hat der Eigentümer einer Wohnung mehr Rechte als ein Mieter, da er das Eigentum an der Immobilie besitzt und somit mehr Kontrolle über die Nutzung und Verwaltung hat. Der Eigentümer kann beispielsweise frei über Renovierungen, Vermietungen oder den Verkauf der Immobilie entscheiden. Ein Mieter hingegen hat bestimmte Rechte, die in einem Mietvertrag festgelegt sind, wie zum Beispiel das Recht auf eine angemessene Wohnqualität und auf eine angemessene Kündigungsfrist. Letztendlich hängt es von den spezifischen Umständen und Gesetzen ab, welche Rechte der Eigentümer einer Wohnung im Vergleich zu einem Mieter hat.
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Ist der Mieter der Eigentümer der Wohnung?
Nein, der Mieter ist nicht der Eigentümer der Wohnung. Der Eigentümer ist die Person oder das Unternehmen, das die Wohnung besitzt und das Recht hat, über sie zu verfügen. Der Mieter hingegen zahlt Miete, um das Recht zu haben, die Wohnung zu bewohnen, hat aber nicht das Eigentum an ihr. Der Mieter muss sich an die Bedingungen des Mietvertrags halten und kann die Wohnung nicht ohne Zustimmung des Eigentümers verkaufen oder anderweitig veräußern. Letztendlich bleibt die Wohnung das Eigentum des Vermieters.
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Wie kann man den Mietvertrag ändern, um Haustiere in der Wohnung halten zu dürfen? Welche Genehmigungen sind nötig, um die Wohnung zu renovieren?
Um den Mietvertrag zu ändern und Haustiere in der Wohnung zu halten, muss man zuerst den Vermieter um Erlaubnis bitten und eventuell eine Zusatzvereinbarung unterschreiben. Es ist wichtig, die Bedingungen für die Haltung von Haustieren im Mietvertrag festzuhalten. Für Renovierungen in der Wohnung sind in der Regel die Zustimmung des Vermieters und gegebenenfalls behördliche Genehmigungen erforderlich.
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Welche Genehmigungen sind erforderlich, um einen Anbau an mein Haus zu errichten?
Für den Bau eines Anbaus an Ihrem Haus sind in der Regel Baugenehmigungen von der örtlichen Baubehörde erforderlich. Zusätzlich kann es notwendig sein, eine Genehmigung für die Änderung des Bebauungsplans oder den Denkmalschutz einzuholen. Vor Baubeginn sollten Sie sich daher mit den zuständigen Behörden in Verbindung setzen, um alle erforderlichen Genehmigungen einzuholen.
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Makler- und Bauträgerverordnung (Marcks, Peter)
Makler- und Bauträgerverordnung , Zum Werk Die Makler- und BauträgerVO regelt eine Reihe von Pflichten derjenigen Berufsgruppen, die nach § 34c Abs. 1 GewO für ihre Tätigkeit einer Erlaubnis bedürfen. Hierunter fallen: - Immobilienmakler, - Darlehensvermittler, - Bauträger und Baubetreuer sowie - Wohnimmobilienverwalter soweit bestimmte Berufsgruppen nicht ausnahmsweise nach § 34c Abs. 5 GewO ausgenommen sind. Der Kommentar erläutert in anschaulicher und bewährter Weise die den genannten Berufsgruppen obliegenden Pflichten, wie - die Absicherungspflichten für Vermögenswerte, die ein Makler oder Vermittler zur Ausführung von Aufträgen erhält oder zu deren Verwendung er ermächtigt wird; - Regelungen für Bauträger über die Geltendmachung von Abschlagszahlungen; - Vorschriften über die Verwendung von Vermögenswerten, die einem Makler oder Vermittler anvertraut worden sind; - Die Vorschriften der MaBV und des § 34c GewO werden ausführlich kommentiert, weitere wichtige Regelungen, wie u.a. die Übergangsvorschriften §§ 160, 161 und die §§ 14, 29 und 35 GewO werden - kurz erläutert. Abgedruckt ist zudem die Musterverwaltungsvorschrift zum Vollzug des § 34c GewO und der MaBV, auf die im Kommentierungsteil häufig Bezug genommen wird. Vorteile auf einen Blick - verfasst von einem der versiertesten Kenner der Materie. - alle wichtigen Vorschriften in einem Band. - komplette Auswertung der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur. Zur Neuauflage Die Neuauflage berücksichtigt sämtliche Änderungen, welche § 34 c GewO, die Makler- und BauträgerVO und die Makler- und BauträgerVwV seit dem Erscheinen der Vorauflage erfahren haben: - Seit 1. August 2018 ist die Tätigkeit der der Wohnimmobilienverwalter erlaubnispflichtig. - Mit Wirkung vom 1. März 2019 gilt dies auch für diejenigen Wohnimmobilienverwalter, die ihre Tätigkeit schon zuvor ausgeübt haben. - Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter müssen sich ab 1. August 2018 in einem Zeitraum von 3 Jahren weiterbilden. - Dies hat zu zahlreichen Folgeänderungen in der MaBV aber auch - in Vorschriften der GewO, wie in den in dem Kommentar mitbehandelten Bußgeld- und Strafvorschriften der §§ 144 ff. GewO geführt. - Das Werk enthält die Musterverwaltungsvorschrift zum Vollzug des § 34c GewO und der MaBV, die Anfang 2019 ebenfalls an die gesetzlichen Änderungen angepasst worden ist. Zielgruppe Für Rechtsanwälte, Steuerberater, Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Gewerbe und Gewerbeaufsichtsämter. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 10. Auflage, Erscheinungsjahr: 20191006, Produktform: Leinen, Titel der Reihe: Gelbe Erläuterungsbücher##, Autoren: Marcks, Peter, Auflage: 19010, Auflage/Ausgabe: 10. Auflage, Keyword: Bauträger; Weiterbildungsverpflichtung; Hausverwalter; Adressenvermittler; MaBV; Baubetreuer; Berufszulassungsregelung; Darlehensvermittler; Immobilienmakler; Wohnimmobilienverwalter, Fachschema: Makler, Warengruppe: HC/Öffentliches Recht, Fachkategorie: Öffentliches Recht, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XV, Seitenanzahl: 374, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H.Beck, Länge: 200, Breite: 142, Höhe: 37, Gewicht: 553, Produktform: Gebunden, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783406665615 9783406584046 9783406502156 9783406434310 9783406352645 9783406332753, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 54332
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Immobilien verkaufen oder verrenten?|Ratgeber Immobilien verrenten|Immobilienrente
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Immobilienverkauf und Vermietung zwischen Angehörigen
Insbesondere bei Verträgen mit Angehörigen kann Sie der Vorwurf der Liebhaberei treffen. Denn hier prüft das Finanzamt besonders gründlich, ob der Vertrag dem Drittvergleich (Fremdvergleich) genügt, das heißt, ob er in dieser Form auch mit einem fremden Dritten abgeschlossen worden wäre.
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Was sind pyrotechnische Genehmigungen?
Pyrotechnische Genehmigungen sind behördliche Erlaubnisse, die für den Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen und das Abbrennen von Feuerwerken erforderlich sind. Sie regeln den sicheren Umgang mit explosiven Materialien und stellen sicher, dass Feuerwerke nur von qualifizierten Personen durchgeführt werden. Die Genehmigungen werden in der Regel von den zuständigen Behörden erteilt und können je nach Art und Umfang des Feuerwerks unterschiedlich sein.
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Welche Genehmigungen braucht man normalerweise, um Umbauarbeiten an einem Haus durchführen zu dürfen?
Für Umbauarbeiten an einem Haus benötigt man normalerweise eine Baugenehmigung von der zuständigen Baubehörde. Je nach Art der Umbauarbeiten können auch weitere Genehmigungen wie zum Beispiel eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis erforderlich sein. Es ist ratsam, sich vor Beginn der Arbeiten bei der Baubehörde über die benötigten Genehmigungen zu informieren.
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Welche Genehmigungen benötigt man üblicherweise vom Bauamt, um ein neues Haus zu bauen?
Für den Bau eines neuen Hauses benötigt man in der Regel eine Baugenehmigung vom Bauamt. Je nach Standort und Art des Bauvorhabens können zusätzliche Genehmigungen wie beispielsweise eine Denkmalschutzgenehmigung erforderlich sein. Vor Baubeginn sollten alle erforderlichen Genehmigungen eingeholt werden, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
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Wie kann man effektiv eine Endreinigung durchführen, um eine Wohnung oder ein Haus für den nächsten Mieter oder Eigentümer vorzubereiten?
1. Beginnen Sie mit einer gründlichen Reinigung von oben nach unten, einschließlich Staubwischen, Fensterputzen und Bodenreinigung. 2. Überprüfen Sie alle Räume auf Schäden und reparieren Sie diese gegebenenfalls, um den bestmöglichen Zustand zu gewährleisten. 3. Entsorgen Sie alle persönlichen Gegenstände des Vormieters und sorgen Sie dafür, dass die Immobilie sauber und ordentlich für den nächsten Mieter oder Eigentümer bereit ist.
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