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Produkt zum Begriff Regress:


  • Der Regress des Sachversicherers (Günther, Dirk-Carsten)
    Der Regress des Sachversicherers (Günther, Dirk-Carsten)

    Der Regress des Sachversicherers , Neben dem gesetzlichen Forderungsübergang werden wichtige Verjährungsfragen sowie die typischen Haftungsgrundlagen vorgestellt. Praxisorientiert werden die häufigsten Regresskonstellationen behandelt - aber auch seltenere Fallgruppen. Abgerundet wird der Hauptteil durch Ausführungen zum regressfähigen Schaden und zu den Aufwendungen des Sachversicherers sowie prozessuale Hinweise. Schließlich werden die typischen Deckungsfragen der privaten und gewerblichen Haftpflichtversicherung behandelt. Große Änderungen gab es zB bei der so wichtigen Fallgestaltung des Regresses bei Mietsachschäden, insb. aufgrund der erheblichen Änderungen durch das Teilungsabkommen zwischen Gebäude- und Haftpflichtversicherer in der ab dem 01.01.2022 geltenden Fassung. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 7. Auflage, Erscheinungsjahr: 20221205, Produktform: Leinen, Autoren: Günther, Dirk-Carsten, Auflage: 23007, Auflage/Ausgabe: 7. Auflage, Keyword: Anspruchsübergang; Ausgleichsanspruch; Deckungsfragen; Direktanspruch; Doppelversicherung; Forderungsübergang; Haftpflichtversicherung; Mieterregress; Regress; Sachversicherer, Fachschema: Versicherung - Versicherungskaufmann, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Recht bestimmter Jurisdiktionen und bestimmter Rechtsgebiete, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XV, Seitenanzahl: 533, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: VVW-Verlag Versicherungs., Verlag: VVW-Verlag Versicherungs., Verlag: Verlag Versicherungswirtschaft GmbH & Co. KG, Länge: 246, Breite: 175, Höhe: 44, Gewicht: 1214, Produktform: Gebunden, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 2648293, Vorgänger EAN: 9783963290633 9783899526400, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0010, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,

    Preis: 74.80 € | Versand*: 0 €
  • RNK Mietvertrag A4 Haus 545
    RNK Mietvertrag A4 Haus 545

    Mietvertrag A4 Haus RNK 545

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  • Vermietung möblierter Wohnung: Was ist absetzbar?
    Vermietung möblierter Wohnung: Was ist absetzbar?

    Vermieten Sie zum Beispiel eine Einliegerwohnung oder eine Ferienwohnung möbliert, müssen Sie die Mieteinnahmen versteuern - so wie jeder andere Vermieter auch. Bei der Vermietung möblierter Wohnungen gibt es aber auch einige Besonderheiten zu beachten. Deshalb sollten Sie zum Beispiel wissen, wie Sie Ihre Mieteinnahmen und Werbungskosten richtig berechnen und wie Sie Ihre Einrichtungsgegenstände möglichst gewinnbringend abschreiben. Ausführliche Informationen dazu und noch vieles mehr finden Sie in diesem Beitrag.

    Preis: 12.99 € | Versand*: 0.00 €
  • RNK Mietvertrag A4 10ST 545/10 Haus
    RNK Mietvertrag A4 10ST 545/10 Haus

    Mietvertrag A4 10ST RNK 545/10 Haus

    Preis: 19.19 € | Versand*: 5.99 €
  • Darf die Bank den Mieter in Regress nehmen, wenn der Vermieter das Haus verkauft?

    Nein, die Bank kann den Mieter nicht in Regress nehmen, wenn der Vermieter das Haus verkauft. Die Rechte und Pflichten des Mietvertrags bleiben bestehen und werden durch den Verkauf des Hauses nicht beeinflusst. Der neue Eigentümer tritt in die Rolle des Vermieters ein und übernimmt alle Rechte und Pflichten des vorherigen Vermieters.

  • Ich verstehe die Bedeutung von "Regress" nicht.

    "Regress" bezieht sich auf den Rückgang oder die Rückentwicklung einer bestimmten Situation oder eines Zustands. Es kann auch bedeuten, dass man zu einer früheren Methode oder einem früheren Verhalten zurückkehrt. Der Begriff wird oft in wissenschaftlichen, sozialen oder politischen Kontexten verwendet, um auf negative Veränderungen oder Rückschritte hinzuweisen.

  • Hat der Eigentümer einer Wohnung im Haus mehr Rechte als ein Mieter?

    Hat der Eigentümer einer Wohnung im Haus mehr Rechte als ein Mieter? Diese Frage hängt von den jeweiligen Gesetzen und Regelungen ab, die in jedem Land oder Bundesland gelten. Im Allgemeinen hat der Eigentümer einer Wohnung mehr Rechte als ein Mieter, da er das Eigentum an der Immobilie besitzt und somit mehr Kontrolle über die Nutzung und Verwaltung hat. Der Eigentümer kann beispielsweise frei über Renovierungen, Vermietungen oder den Verkauf der Immobilie entscheiden. Ein Mieter hingegen hat bestimmte Rechte, die in einem Mietvertrag festgelegt sind, wie zum Beispiel das Recht auf eine angemessene Wohnqualität und auf eine angemessene Kündigungsfrist. Letztendlich hängt es von den spezifischen Umständen und Gesetzen ab, welche Rechte der Eigentümer einer Wohnung im Vergleich zu einem Mieter hat.

  • Kann ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer in Regress nehmen?

    Kann ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer in Regress nehmen? Ja, unter bestimmten Umständen ist es möglich, dass ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer in Regress nimmt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat und dadurch dem Arbeitgeber ein Schaden entstanden ist. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber rechtliche Schritte einleiten, um den entstandenen Schaden vom Arbeitnehmer zurückzufordern. Es ist jedoch wichtig, dass der Arbeitgeber nachweisen kann, dass der Arbeitnehmer schuldhaft gehandelt hat, um erfolgreich Regress zu nehmen. In vielen Fällen kann eine Rechtsschutzversicherung dabei helfen, die Kosten für rechtliche Schritte zu decken.

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  • RNK Mietvertrag Wohnung A4 525 6 teilig
    RNK Mietvertrag Wohnung A4 525 6 teilig

    Mietvertrag Wohnung A4 RNK 525 6 teilig

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  • Makler- und Bauträgerverordnung (Marcks, Peter)
    Makler- und Bauträgerverordnung (Marcks, Peter)

    Makler- und Bauträgerverordnung , Zum Werk Die Makler- und BauträgerVO regelt eine Reihe von Pflichten derjenigen Berufsgruppen, die nach § 34c Abs. 1 GewO für ihre Tätigkeit einer Erlaubnis bedürfen. Hierunter fallen: - Immobilienmakler, - Darlehensvermittler, - Bauträger und Baubetreuer sowie - Wohnimmobilienverwalter soweit bestimmte Berufsgruppen nicht ausnahmsweise nach § 34c Abs. 5 GewO ausgenommen sind. Der Kommentar erläutert in anschaulicher und bewährter Weise die den genannten Berufsgruppen obliegenden Pflichten, wie - die Absicherungspflichten für Vermögenswerte, die ein Makler oder Vermittler zur Ausführung von Aufträgen erhält oder zu deren Verwendung er ermächtigt wird; - Regelungen für Bauträger über die Geltendmachung von Abschlagszahlungen; - Vorschriften über die Verwendung von Vermögenswerten, die einem Makler oder Vermittler anvertraut worden sind; - Die Vorschriften der MaBV und des § 34c GewO werden ausführlich kommentiert, weitere wichtige Regelungen, wie u.a. die Übergangsvorschriften §§ 160, 161 und die §§ 14, 29 und 35 GewO werden - kurz erläutert. Abgedruckt ist zudem die Musterverwaltungsvorschrift zum Vollzug des § 34c GewO und der MaBV, auf die im Kommentierungsteil häufig Bezug genommen wird. Vorteile auf einen Blick - verfasst von einem der versiertesten Kenner der Materie. - alle wichtigen Vorschriften in einem Band. - komplette Auswertung der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur. Zur Neuauflage Die Neuauflage berücksichtigt sämtliche Änderungen, welche § 34 c GewO, die Makler- und BauträgerVO und die Makler- und BauträgerVwV seit dem Erscheinen der Vorauflage erfahren haben: - Seit 1. August 2018 ist die Tätigkeit der der Wohnimmobilienverwalter erlaubnispflichtig. - Mit Wirkung vom 1. März 2019 gilt dies auch für diejenigen Wohnimmobilienverwalter, die ihre Tätigkeit schon zuvor ausgeübt haben. - Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter müssen sich ab 1. August 2018 in einem Zeitraum von 3 Jahren weiterbilden. - Dies hat zu zahlreichen Folgeänderungen in der MaBV aber auch - in Vorschriften der GewO, wie in den in dem Kommentar mitbehandelten Bußgeld- und Strafvorschriften der §§ 144 ff. GewO geführt. - Das Werk enthält die Musterverwaltungsvorschrift zum Vollzug des § 34c GewO und der MaBV, die Anfang 2019 ebenfalls an die gesetzlichen Änderungen angepasst worden ist. Zielgruppe Für Rechtsanwälte, Steuerberater, Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Gewerbe und Gewerbeaufsichtsämter. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 10. Auflage, Erscheinungsjahr: 20191006, Produktform: Leinen, Titel der Reihe: Gelbe Erläuterungsbücher##, Autoren: Marcks, Peter, Auflage: 19010, Auflage/Ausgabe: 10. Auflage, Keyword: Bauträger; Weiterbildungsverpflichtung; Hausverwalter; Adressenvermittler; MaBV; Baubetreuer; Berufszulassungsregelung; Darlehensvermittler; Immobilienmakler; Wohnimmobilienverwalter, Fachschema: Makler, Warengruppe: HC/Öffentliches Recht, Fachkategorie: Öffentliches Recht, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XV, Seitenanzahl: 374, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H.Beck, Länge: 200, Breite: 142, Höhe: 37, Gewicht: 553, Produktform: Gebunden, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783406665615 9783406584046 9783406502156 9783406434310 9783406352645 9783406332753, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 54332

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    Immobilien verkaufen oder verrenten?|Ratgeber Immobilien verrenten|Immobilienrente

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  • Immobilienverkauf und Vermietung zwischen Angehörigen
    Immobilienverkauf und Vermietung zwischen Angehörigen

    Insbesondere bei Verträgen mit Angehörigen kann Sie der Vorwurf der Liebhaberei treffen. Denn hier prüft das Finanzamt besonders gründlich, ob der Vertrag dem Drittvergleich (Fremdvergleich) genügt, das heißt, ob er in dieser Form auch mit einem fremden Dritten abgeschlossen worden wäre.

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  • Was ist das Universum und der infinite Regress?

    Das Universum ist der Begriff für den gesamten Raum, die Materie und die Energie, die existieren. Es umfasst Galaxien, Sterne, Planeten und alles, was sich darin befindet. Der infinite Regress ist ein philosophisches Konzept, das besagt, dass es keine endgültige Ursache oder Erklärung für etwas gibt, sondern dass jede Ursache oder Erklärung selbst wiederum eine weitere Ursache oder Erklärung erfordert. Es ist eine Art unendlicher Rückgang oder Fortsetzung von Ursachen oder Erklärungen.

  • Ist der Mieter der Eigentümer der Wohnung?

    Nein, der Mieter ist nicht der Eigentümer der Wohnung. Der Eigentümer ist die Person oder das Unternehmen, das die Wohnung besitzt und das Recht hat, über sie zu verfügen. Der Mieter hingegen zahlt Miete, um das Recht zu haben, die Wohnung zu bewohnen, hat aber nicht das Eigentum an ihr. Der Mieter muss sich an die Bedingungen des Mietvertrags halten und kann die Wohnung nicht ohne Zustimmung des Eigentümers verkaufen oder anderweitig veräußern. Letztendlich bleibt die Wohnung das Eigentum des Vermieters.

  • Wie kann ich diesen Privatverkäufer von eBay in Regress nehmen?

    Um einen Privatverkäufer von eBay in Regress zu nehmen, sollten Sie zuerst versuchen, das Problem direkt mit dem Verkäufer zu klären. Wenn dies nicht erfolgreich ist, können Sie einen Fall bei eBay eröffnen und den Kundenservice um Unterstützung bitten. Wenn alle anderen Optionen fehlschlagen, können Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, indem Sie einen Anwalt konsultieren und gegebenenfalls eine Klage einreichen.

  • Ist der beste Beweis für die Nichtexistenz Gottes der infinite Regress?

    Der infinite Regress ist ein Argument, das besagt, dass es keinen Anfang oder Ursprung für etwas geben kann, da es immer eine vorherige Ursache geben würde. Dieses Argument kann als Beweis für die Nichtexistenz Gottes verwendet werden, da es impliziert, dass es keinen ersten Verursacher geben kann. Allerdings ist dies nur eine philosophische Betrachtung und es gibt auch andere Argumente und Gegenargumente für die Existenz oder Nichtexistenz Gottes.

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