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Produkt zum Begriff Wohnraummietrecht:


  • RNK Mietvertrag A4 Haus 545
    RNK Mietvertrag A4 Haus 545

    Mietvertrag A4 Haus RNK 545

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  • Vermietung möblierter Wohnung: Was ist absetzbar?
    Vermietung möblierter Wohnung: Was ist absetzbar?

    Vermieten Sie zum Beispiel eine Einliegerwohnung oder eine Ferienwohnung möbliert, müssen Sie die Mieteinnahmen versteuern - so wie jeder andere Vermieter auch. Bei der Vermietung möblierter Wohnungen gibt es aber auch einige Besonderheiten zu beachten. Deshalb sollten Sie zum Beispiel wissen, wie Sie Ihre Mieteinnahmen und Werbungskosten richtig berechnen und wie Sie Ihre Einrichtungsgegenstände möglichst gewinnbringend abschreiben. Ausführliche Informationen dazu und noch vieles mehr finden Sie in diesem Beitrag.

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  • RNK Mietvertrag A4 10ST 545/10 Haus
    RNK Mietvertrag A4 10ST 545/10 Haus

    Mietvertrag A4 10ST RNK 545/10 Haus

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  • RNK Mietvertrag Wohnung A4 525 6 teilig
    RNK Mietvertrag Wohnung A4 525 6 teilig

    Mietvertrag Wohnung A4 RNK 525 6 teilig

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  • Hat der Eigentümer einer Wohnung im Haus mehr Rechte als ein Mieter?

    Hat der Eigentümer einer Wohnung im Haus mehr Rechte als ein Mieter? Diese Frage hängt von den jeweiligen Gesetzen und Regelungen ab, die in jedem Land oder Bundesland gelten. Im Allgemeinen hat der Eigentümer einer Wohnung mehr Rechte als ein Mieter, da er das Eigentum an der Immobilie besitzt und somit mehr Kontrolle über die Nutzung und Verwaltung hat. Der Eigentümer kann beispielsweise frei über Renovierungen, Vermietungen oder den Verkauf der Immobilie entscheiden. Ein Mieter hingegen hat bestimmte Rechte, die in einem Mietvertrag festgelegt sind, wie zum Beispiel das Recht auf eine angemessene Wohnqualität und auf eine angemessene Kündigungsfrist. Letztendlich hängt es von den spezifischen Umständen und Gesetzen ab, welche Rechte der Eigentümer einer Wohnung im Vergleich zu einem Mieter hat.

  • Ist der Mieter der Eigentümer der Wohnung?

    Nein, der Mieter ist nicht der Eigentümer der Wohnung. Der Eigentümer ist die Person oder das Unternehmen, das die Wohnung besitzt und das Recht hat, über sie zu verfügen. Der Mieter hingegen zahlt Miete, um das Recht zu haben, die Wohnung zu bewohnen, hat aber nicht das Eigentum an ihr. Der Mieter muss sich an die Bedingungen des Mietvertrags halten und kann die Wohnung nicht ohne Zustimmung des Eigentümers verkaufen oder anderweitig veräußern. Letztendlich bleibt die Wohnung das Eigentum des Vermieters.

  • Wie kann man effektiv eine Endreinigung durchführen, um eine Wohnung oder ein Haus für den nächsten Mieter oder Eigentümer vorzubereiten?

    1. Beginnen Sie mit einer gründlichen Reinigung von oben nach unten, einschließlich Staubwischen, Fensterputzen und Bodenreinigung. 2. Überprüfen Sie alle Räume auf Schäden und reparieren Sie diese gegebenenfalls, um den bestmöglichen Zustand zu gewährleisten. 3. Entsorgen Sie alle persönlichen Gegenstände des Vormieters und sorgen Sie dafür, dass die Immobilie sauber und ordentlich für den nächsten Mieter oder Eigentümer bereit ist.

  • Welche Vorteile und Nachteile hat die Fremdverwaltung von Immobilien für Eigentümer und Mieter?

    Vorteile für Eigentümer: Entlastung von Verwaltungsaufgaben, professionelle Betreuung, Zeitersparnis. Nachteile für Eigentümer: Kosten für Fremdverwaltung, eingeschränkte Kontrolle über Immobilie, Abhängigkeit von Verwalter. Vorteile für Mieter: Ansprechpartner vor Ort, schnelle Lösung von Problemen, professionelle Verwaltung. Nachteile für Mieter: Mögliche Erhöhung der Mietkosten, begrenzte Flexibilität bei Veränderungen, Abhängigkeit von Verwalter.

Ähnliche Suchbegriffe für Wohnraummietrecht:


  • Makler- und Bauträgerverordnung (Marcks, Peter)
    Makler- und Bauträgerverordnung (Marcks, Peter)

    Makler- und Bauträgerverordnung , Zum Werk Die Makler- und BauträgerVO regelt eine Reihe von Pflichten derjenigen Berufsgruppen, die nach § 34c Abs. 1 GewO für ihre Tätigkeit einer Erlaubnis bedürfen. Hierunter fallen: - Immobilienmakler, - Darlehensvermittler, - Bauträger und Baubetreuer sowie - Wohnimmobilienverwalter soweit bestimmte Berufsgruppen nicht ausnahmsweise nach § 34c Abs. 5 GewO ausgenommen sind. Der Kommentar erläutert in anschaulicher und bewährter Weise die den genannten Berufsgruppen obliegenden Pflichten, wie - die Absicherungspflichten für Vermögenswerte, die ein Makler oder Vermittler zur Ausführung von Aufträgen erhält oder zu deren Verwendung er ermächtigt wird; - Regelungen für Bauträger über die Geltendmachung von Abschlagszahlungen; - Vorschriften über die Verwendung von Vermögenswerten, die einem Makler oder Vermittler anvertraut worden sind; - Die Vorschriften der MaBV und des § 34c GewO werden ausführlich kommentiert, weitere wichtige Regelungen, wie u.a. die Übergangsvorschriften §§ 160, 161 und die §§ 14, 29 und 35 GewO werden - kurz erläutert. Abgedruckt ist zudem die Musterverwaltungsvorschrift zum Vollzug des § 34c GewO und der MaBV, auf die im Kommentierungsteil häufig Bezug genommen wird. Vorteile auf einen Blick - verfasst von einem der versiertesten Kenner der Materie. - alle wichtigen Vorschriften in einem Band. - komplette Auswertung der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur. Zur Neuauflage Die Neuauflage berücksichtigt sämtliche Änderungen, welche § 34 c GewO, die Makler- und BauträgerVO und die Makler- und BauträgerVwV seit dem Erscheinen der Vorauflage erfahren haben: - Seit 1. August 2018 ist die Tätigkeit der der Wohnimmobilienverwalter erlaubnispflichtig. - Mit Wirkung vom 1. März 2019 gilt dies auch für diejenigen Wohnimmobilienverwalter, die ihre Tätigkeit schon zuvor ausgeübt haben. - Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter müssen sich ab 1. August 2018 in einem Zeitraum von 3 Jahren weiterbilden. - Dies hat zu zahlreichen Folgeänderungen in der MaBV aber auch - in Vorschriften der GewO, wie in den in dem Kommentar mitbehandelten Bußgeld- und Strafvorschriften der §§ 144 ff. GewO geführt. - Das Werk enthält die Musterverwaltungsvorschrift zum Vollzug des § 34c GewO und der MaBV, die Anfang 2019 ebenfalls an die gesetzlichen Änderungen angepasst worden ist. Zielgruppe Für Rechtsanwälte, Steuerberater, Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Gewerbe und Gewerbeaufsichtsämter. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 10. Auflage, Erscheinungsjahr: 20191006, Produktform: Leinen, Titel der Reihe: Gelbe Erläuterungsbücher##, Autoren: Marcks, Peter, Auflage: 19010, Auflage/Ausgabe: 10. Auflage, Keyword: Bauträger; Weiterbildungsverpflichtung; Hausverwalter; Adressenvermittler; MaBV; Baubetreuer; Berufszulassungsregelung; Darlehensvermittler; Immobilienmakler; Wohnimmobilienverwalter, Fachschema: Makler, Warengruppe: HC/Öffentliches Recht, Fachkategorie: Öffentliches Recht, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XV, Seitenanzahl: 374, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H.Beck, Länge: 200, Breite: 142, Höhe: 37, Gewicht: 553, Produktform: Gebunden, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783406665615 9783406584046 9783406502156 9783406434310 9783406352645 9783406332753, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 54332

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    Immobilien verkaufen oder verrenten?|Ratgeber Immobilien verrenten|Immobilienrente

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  • Immobilienverkauf und Vermietung zwischen Angehörigen
    Immobilienverkauf und Vermietung zwischen Angehörigen

    Insbesondere bei Verträgen mit Angehörigen kann Sie der Vorwurf der Liebhaberei treffen. Denn hier prüft das Finanzamt besonders gründlich, ob der Vertrag dem Drittvergleich (Fremdvergleich) genügt, das heißt, ob er in dieser Form auch mit einem fremden Dritten abgeschlossen worden wäre.

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  • Praxishandbuch der Immobilien-Projektentwicklung
    Praxishandbuch der Immobilien-Projektentwicklung

    Praxishandbuch der Immobilien-Projektentwicklung , Zum Werk Der Immobilien-Projektentwicklung kommt große (gesamt-)wirtschaftliche Bedeutung zu. Sie zählt auch zu den komplexesten und daher schwierigsten Prozessen in der Immobilienwirtschaft. Ein umfassendes Handbuch zu diesem Thema - von der Praxis für die Praxis - lag erstmals mit dem hier beschriebenen Praxishandbuch vor. Es hat sich wegen seiner breit gefächerten und gut verständlichen Darstellung aller relevanter Themenkomplexe zu dem Standardwerk der Branche entwickelt. Es erscheint nunmehr in aktualisierter und ergänzter Neuauflage. In dem Handbuch werden alle typischen Stufen einer erfolgreichen Projektentwicklung chronologisch dargestellt, von der Projektidee über die Akquisitions-, Planungs- und Bauphase bis zur rentablen Vermarktung der Immobilie. Der Schwerpunkt der Darstellung orientiert sich am tatsächlichen Handlungsablauf mit detaillierter Darstellung der effektiven Vorgehensweise. Zahlreiche Schaubilder und Ablaufdiagramme unterstützen die Erläuterungen. Vorteile auf einen Blick alle Verfahrensschritte der Immobilien-Projektentwicklung werden von Praktikern anschaulich geschildert Fokussierung auf in der Praxis relevanten Erfolgsbausteine Zur Neuauflage In der vollständig aktualisierten und erweiterten 5. Auflage wurden die Beiträge aktualisiert und um neue relevante Themen ergänzt. So wurde z.B. ein neues Kapitel zum Thema ESG in die Neuauflage integriert. Zielgruppe Für Projektentwicklung, Projektsteuerung, Investorinnen und Investoren, Banken, Versicherungen, Maklerinnen und Makler, Ingenieurinnen und Ingenieure, Architektinnen und Architekten sowie Rechtsanwaltschaft und Studierende. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 5. Auflage, Erscheinungsjahr: 20240229, Produktform: Leinen, Titel der Reihe: Beck Baurecht##, Redaktion: Schäfer, Jürgen~Conzen, Georg, Auflage: 24005, Auflage/Ausgabe: 5. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 800, Abbildungen: mit zahlreichen Abbildungen und Schaubildern, Keyword: Refurbishment; REIT; Immobilienwirtschaft; Projektentwicklung; Projektentwickler; Immobilien; Immobilienfinanzierung; Green Building; Baurechtschaffung, Fachschema: Management / Projektmanagement~Projektmanagement - Projektmarketing~Recht~Privatrecht~Zivilgesetz~Zivilrecht, Fachkategorie: Industrien und Branchen, Fachkategorie: Zivilrecht, Privatrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H.Beck, Produktverfügbarkeit: 02, Länge: 240, Breite: 160, Produktform: Gebunden, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 8338078, Vorgänger EAN: 9783406726217 9783406639197 9783406554438 9783406490781, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0006, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,

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  • Wie kann ich einen Mietvertrag erstellen, wenn mein Mieter bereits Miete für mein Haus zahlt, aber wir keinen Mietvertrag haben?

    Wenn Sie bereits Miete für Ihr Haus erhalten, aber keinen schriftlichen Mietvertrag haben, sollten Sie einen Mietvertrag erstellen, um die Vereinbarungen zwischen Ihnen und Ihrem Mieter klar festzuhalten. Sie können einen Mietvertrag online finden oder einen Anwalt konsultieren, um sicherzustellen, dass der Vertrag rechtsgültig ist. Stellen Sie sicher, dass der Vertrag wichtige Informationen wie Mietdauer, Mietbetrag, Zahlungsbedingungen und Pflichten von Vermieter und Mieter enthält.

  • Suchen Sie eine Wohnung für 2 Personen in Berlin Mitte für einen Monat?

    Ja, wir suchen eine Wohnung für 2 Personen in Berlin Mitte für einen Monat. Wir benötigen eine voll möblierte Wohnung mit Küche und Bad. Der Mietzeitraum wäre vom 1. bis zum 30. September.

  • "Wie lange kann ein Mieter in der Regel einen Mietvertrag über eine Wohnung abschließen?"

    In der Regel wird ein Mietvertrag über eine Wohnung für eine Mindestlaufzeit von einem Jahr abgeschlossen. Es gibt jedoch auch Mietverträge mit kürzeren Laufzeiten, zum Beispiel für sechs Monate. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag in der Regel mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden.

  • Warum gibt der Makler mir keine Kopie vom Mietvertrag?

    Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Makler Ihnen möglicherweise keine Kopie des Mietvertrags gibt. Möglicherweise hat der Makler noch keine Kopie erhalten oder der Vermieter möchte nicht, dass der Makler den Vertrag weitergibt. Es ist auch möglich, dass der Makler nicht korrekt handelt und versucht, Informationen zurückzuhalten. In jedem Fall sollten Sie darauf bestehen, eine Kopie des Mietvertrags zu erhalten, da dies ein wichtiger Bestandteil des Mietprozesses ist.

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